SCHUTZDIENST
ist ein Element des Gebrauchshundesports sowie auch die Fährtenarbeit und Unterordnung und ist damit fester Bestandteil der internationalen Prüfungsordnung. Als Teil C ist er dabei stets der letzte Prüfungsteil und auch der, der den Hunden den größten Gehorsam abverlangt. Besonders der Schutzdienst, aber auch die andere beiden Teile, kommen den Trieben und Veranlagungen der Hunde in ihrer Ursprünglichkeit am nächsten. Der Gebrauchshundesport ist weiterhin der älteste Hundesport überhaupt.
Für den Hund ist der Schutzdienst ein Beutespiel. Der Hetzarm ist das tatsächliche Objekt der Begierde, nicht der Scheintäter bzw. Helfer, der den Hetzarm trägt. Entscheidend hierbei ist immer, dass sich der Hund trotz der hohen Trieblage jederzeit von seinem Hundeführer kontrollieren lässt. Das heißt, dass nicht das Beißen selbst das wichtigste ist, sondern die Unterordnung, also der Gehorsam des Hundes während der Übung ist die sogenannte „Crème de la Crème“.
Im Schutzdienst werden sehr viele Anforderungen an den Hund gestellt: Triebveranlagung, Selbstsicherheit sowie die körperliche Belastbarkeit sind unerlässlich.
Die Schutzdienstarbeit setzt sich aus verschiedenen Teilübungen zusammen:
Streife nach dem Scheintäter
Stellen und Verbellen
Flucht und Abwehr
Einholen und Transport
Ruhephase
Die Ausbildung im Schutzdienst und auch die Sportart an sich, stellt keinerlei Gefahr für andere dar. In diesem Sport kann der Hund seine angeborenen Triebe kontrolliert ausleben und wird so zu dem ausgeglichenen Hund, den wir uns wünschen. Gerade der sportlich aktive, im Schutzdienst sichere und energische Hund zeigt sich Menschen gegenüber als gutartig, entspannt und friedlich.
Weiterhin setzt die Ausbildung zum Schutzhund, wie bei jeder anderen Hundesportart, das Bestehen der Begleithundeprüfung voraus, welche nur bestanden werden kann, wenn der Hund ein gesundes Sozialverhalten gegenüber Menschen und anderen Artgenossen vorweist.